Führerscheinentzug nach Fahren ohne Begleitperson

Nürnberg (D-AH/fk) Einem Minderjährigen, der einen Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 Jahren hat, kann dieser auch abgenommen werden, wenn er für seinen Verstoß keinen Punkt in Flensburg kassiert hat. Das beschloss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 10 S 1404/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, fuhr ein Siebzehnjähriger mit seiner Schwester auf einer wenig befahrenen Straße. Er hatte erfolgreich die Prüfung für einen Führerschein mit begleitetem Fahren ab 17 abgelegt und dabei seine Eltern als mögliche Begleitpersonen angegeben. Da seine Schwester allerdings keine dieser Begleitpersonen war, wurde ihm der Führerschein wieder abgenommen und ein Bußgeld von 50 Euro auferlegt. Da sich dies rund zwei Wochen vor seinem 18. Geburtstag ereignete, legte der Fahrer Widerspruch ein. Er habe nicht gewusst, dass es sich um eine öffentliche Straße handle. Außerdem sei ein Führerscheinentzug nur mit Punkten in Flensburg möglich. Die Behörde sah das anders und der Fall ging vor Gericht.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Behörde recht. Zum einen bedürfe es nicht zwingend eines Bußgeldes, um den Führerschein in derartigen Fällen entziehen zu können. Zum anderen sei die Schilderung des Teenagers unglaubwürdig. „Wer als Siebzehnjähriger ohne eingetragene Begleitung fährt, muss auch ohne Fahrfehler damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren“, erklärt Rechtsanwalt Karl Heinz Lehmann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Für einen Führerscheinentzug seien nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit oder gar Punkte in Flensburg notwendig. Der Jugendliche hätte schlicht nicht ohne eine der genannten Begleitpersonen fahren dürfen, so das Gericht.