Bild-Zeitung darf Facebook-Fotos nicht verwenden

Nürnberg (D-AH/fk) – Wer bei Facebook ein Bild von sich hochlädt, der erteilt nicht automatisch eine Erlaubnis, es außerhalb davon zu verbreiten. So urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 368/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, war eine Frau mit der Flüchtlingspolitik in Deutschland unzufrieden und machte ihrem Ärger auf Facebook Luft. Sie bezeichnete Flüchtlinge als „Tiere“, die nur zum „gut gefüllten Futternapf“ rennen würden. Die Bild-Zeitung fasste in ihrem Online-Auftritt mehrere solcher Kommentare zusammen unter dem Titel: „Hass auf Flüchtlinge – Bild stellt die Hetzer an den Pranger“. Darunter befand sich auch besagter Beitrag sowie erkennbar Profilbild und Name der “Hetzerin“. Das wollte sie sich nicht gefallen lassen und forderte die Zeitung auf, beides unkenntlich zu machen. Die Zeitung weigerte sich und der Fall ging vor Gericht.

Das Oberlandesgericht München gab der Frau recht und kassierte damit das Urteil der Vorinstanz. Zwar hatte die Frau ihr Profilbild öffentlich einsehbar auf Facebook hochgeladen. Das gebe Dritten aber nicht das Recht, dieses auch zu verbreiten. „Denn dazu wäre eine ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung erforderlich“, erklärt Rechtsanwalt Karl-Heinz Lehmann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch weder hatte die Frau ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben, noch waren ihr Zweck, Art und Umfang der Verwendung des Bildes bekannt. Das schließe eine stillschweigende Genehmigung aus.

Die Bild-Zeitung verletze die Frau zudem in ihren Persönlichkeitsrechten. Das Blatt dürfe zwar in seiner Rolle als Massenmedium die Stimmung innerhalb der Bevölkerung einfangen – auch durch Facebook-Posts. Aber es gebe keinen Grund, warum dies mit identifizierbarem Bild und Namen geschehen müsse, urteilte das Gericht.