Blasphemie auf Heckscheibe ist Beleidigung

Nürnberg (D-AH/fk) – Wer sich mit Sprüchen auf der Autoheckscheibe über die Kirche lustig macht oder gar zum Mord am Papst aufruft, der stört den öffentlichen Frieden. So urteilte das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. Ds-81 Js 3303/15-174/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hat ein pensionierter Lehrer so seine Schwierigkeiten mit der Kirche. Er ist zwar in einem christlichen Elternhaus aufgewachsen, meinte jedoch mit fortschreitendem Alter, dass Religion Humbug sei. Seiner Meinung verlieh er auf der Heckscheibe seines Autos Ausdruck. So schrieb er sich „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf“ auf die Heckscheibe und rief mit einem anderen Slogan offen zum Mord am Papst auf. Er wollte damit provozieren und aufklären. Er erregte damit neben dem Interesse von Passanten und Autofahrern auch das der Staatsanwaltschaft. Der Gotteslästerer musste sich also nun vor Gericht für seine beleidigenden Heckscheibenaufschriften verantworten.

Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte ihn wegen Störung des öffentlichen Friedens. Er habe mit seinen Beschimpfungen die religiöse Überzeugung Gläubiger beeinträchtigt. „Außerdem hat er die Intoleranz gegenüber der Kirche und ihrer Anhänger gefördert“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Der pensionierte Lehrer nahm eine solche Störung durch sein Verhalten billigend in Kauf.

Auch auf Kunstfreiheit könne sich der Mann nicht berufen. Weder könne das Amtsgericht selbst einen künstlerischen Hintergrund bei den Heckscheibensprüchen feststellen noch sei dieser für unbeteiligte zu erkennen. Das Gericht verurteilte den Aufklärer zu 30 Tagessätzen zu je 100 Euro.