Vermieter darf Satellitenschüssel verbieten

Nürnberg (D-AH/lr) – Wer als Mieter trotz Verbot im Mietvertrag eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon installiert, muss diese auf Verlangen des Vermieters wieder demontieren. So urteilte das Amtsgericht Frankenthal (Az. 3a C 183/16).

Wie die telefonische Rechtberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein Mieter mithilfe einer Satellitenschüssel ausländisches Fernsehen und Nachrichten empfangen. Allerdings verbot der Mietvertrag ausdrücklich, dass eine solche am Balkon angebracht werden durfte. Sein Vermieter verlangte daraufhin, diese aus optischen Gründen wieder zu entfernen. Da sich der Bewohner weigerte, ging der Vermieter schließlich vor Gericht.

Das Amtsgericht Frankenthal urteilte zugunsten des Klägers und ordnete an, die sogenannte Parabolantenne zu entfernen. Hierfür waren laut Gericht zwei Punkte ausschlaggebend. Zum einen war es laut Mietvertrag verboten, eine solche am Balkon zu befestigen. Zum anderen ist das Grundrecht des Mieters auf ungehinderten Nachrichtenempfang durch einen anliegenden Internetanschluss sichergestellt.

 „Der Empfang ausländischer TV-Programme ist heutzutage problemlos online möglich“, erläutert dazu Rechtsanwältin Jetta Kogan (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das Verbot der Satellitenschüssel verhindert also nicht das Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen in seiner Muttersprache, sondern verweist ihn lediglich auf andere Zugangsarten.