Seelisches Wohl der Hunde nach Trennung der Besitzer relevant

Nürnberg (D-AH/fk) – Trennen sich zwei Ehepartner, so ist für die Frage, wer die drei Hunde bekommt, neben der Grundversorgung auch das seelische Wohl der Tiere entscheidend. Das beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 10 UF 1249/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, war sich ein Ehepaar nach der Trennung uneins, wer die Hunde schließlich bekommen sollte. Der Ehemann hatte sich als Rentner, der an Herzproblemen leidet, stets intensiv um die Tiere gekümmert. Seine berufstätige Gattin konnte das zwar nicht, hatte aber eine mindestens ebenso starke Bindung zu den Tieren. Bei der Trennung nahm sie diese schließlich mit zu ihrem neuen Lebensgefährten. Ihr Mann allerdings wollte die Hunde nicht missen und so ging der Fall schließlich vor Gericht.

Doch das Oberlandesgericht Nürnberg erteilte der Ehefrau die Sorge für die Vierbeiner und bestätigte damit auch das Urteil der Vorinstanz. Zwar gelten Haustiere von Gesetzes wegen als Sachgegenstand. „Doch bei der komplexen Gefühlswelt eines Hundes ist auch das seelische Wohl zu berücksichtigen“, erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die existenzielle Grundversorgung der Tiere sei zwar bei beiden Ehepartnern gegeben. Doch der neue Lebensgefährte und dessen Mutter seien zusätzlich in der Lage, sich um die Tiere zu kümmern.

Durch den Tod drei der ehemals sechs Hunde und die Trennung, sei die Struktur des Rudels in den letzten Monaten mehrfach belastet worden, so das Gericht. Die berufstätige Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte bieten das deutlich stabilere Umfeld.