Namensänderung in James Bond unzulässig

Nürnberg (D-AH/fk) – Wer seinen Namen ändern möchte, der darf sich nicht wie der aus Literatur und Film bekannte Geheimagent James Bond nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 1 K 616/16.KO).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, sah sich ein Mann wiederholt mit Strafanzeigen gegen ihn durch seinen Onkel und den Rest seiner Familie konfrontiert. Er war wegen diverser psychischer Erkrankungen in ärztlicher Behandlung. Schließlich war er der Meinung, sein Name trage zu dieser Situation bei und wollte diesen ändern lassen. Nach eigener Aussage höre er schon seit Jahren nur auf den Namen James Bond und auch seine Ärzte wären der Meinung, eine Änderung können seinen Zustand verbessern. Die zuständige Behörde versagte ihm aber seinen Wunsch. Das wollte dieser aber nicht hinnehmen und ging deswegen vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich nun auf die Seite der Behörde. Der Mann habe keinen Anspruch auf eine Namensänderung. Da gegen den Mann bereits Strafverfahren liefen und er im Schuldenregister eigetragen ist, würde eine Namensänderung eine mögliche Strafverfolgung zusätzlich erschweren. „Es ist auch nicht ersichtlich, wie ein anderer Name die Familienstreitigkeiten beilegen sollte“, erklärt Rechtsanwalt Volker Scheinert  (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Auch eine Kombination seines echten Namens mit dem Namen James Bond lehnten die Richter ab. Denn auch dabei wäre die Assoziation mit Ian Flemmings Geheimagenten unvermeidlich, so das Gericht.