Bedienung eines ausgeschalteten Handys ebenfalls verboten

Nürnberg (D-AH/) - Wer am Steuer sein Handy nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, das ist allgemein bekannt. Doch auch das bloße Antippen eines Buttons zur Kontrolle, ob es ausgeschaltet ist, stellt eine verbotene Nutzung dar, so der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 1 RB 170/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wurde ein Autofahrer vom Amtsgericht Hamm wegen verbotener Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße verurteilt. Seinen Angaben zufolge betätigte der Mann jedoch nur den „Home-Button“ seines iPhones, um sicherzugehen, dass es wie gewünscht ausgeschaltet sei. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Fahrer daher eine Rechtsbeschwerde ein, da sich ein ausgeschaltetes Handy nicht benutzen ließe und er es somit auch nicht verbotenerweise hätte nutzen können.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Beschwerde jedoch keinen Erfolg. Auch eine Überprüfung des ein- oder ausgeschalteten Zustands stelle eine Mobiltelefonnutzung dar, so das Gericht. Die Richter wiesen darauf hin, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt sei, dass selbst das Ein- und Ausschalten eine Handynutzung darstellt. „Daraus leitet das Gericht ab, dass eine Nutzung des Mobiltelefons nicht voraussetzt, dass dieses eingeschaltet sein muss“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Überprüfung der Sachlage habe also keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Fahrers ergeben, so die Richter.