Keine fristlose Kündigung trotz Hausverbot

Nürnberg (D-AH/fk) – Bei einer fristlosen Kündigung muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, den Arbeitnehmer noch während einer Kündigungsfrist zu beschäftigen. Das ist nicht der Fall, wenn er den Gekündigten während einer solchen Frist lediglich freistellt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 Sa 30/15).

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Bezeichnung als Plattform für Rechtsextremismus ist Meinungsäußerung

Nürnberg (D-AH/fk) – Einen Verein als Sprachrohr für fremdenfeindliche Ideologien zu bezeichnen, ist keine falsche Tatsachenbehauptung, sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Denn die Aussage bezeichnet den Verein selbst nicht als rechtsextrem. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 U 87/15).

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