Cannabisplätzchen auf Weihnachtsfeier nicht strafbar
Nürnberg (D-AH/fk) – Wer auf einer Weihnachtsfeier den Gästen Cannabis-Plätzchen serviert, macht sich nicht strafbar. Das beschloss das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 1 OLG 1 Ss 2/16).
Nürnberg (D-AH/fk) – Wer auf einer Weihnachtsfeier den Gästen Cannabis-Plätzchen serviert, macht sich nicht strafbar. Das beschloss das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 1 OLG 1 Ss 2/16).
Nürnberg (D-AH/fk) – Bei einer fristlosen Kündigung muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, den Arbeitnehmer noch während einer Kündigungsfrist zu beschäftigen. Das ist nicht der Fall, wenn er den Gekündigten während einer solchen Frist lediglich freistellt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 Sa 30/15).
Nürnberg (D-AH/fk) – Einen Verein als Sprachrohr für fremdenfeindliche Ideologien zu bezeichnen, ist keine falsche Tatsachenbehauptung, sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Denn die Aussage bezeichnet den Verein selbst nicht als rechtsextrem. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 U 87/15).